Rechtsprechung
   SG Dortmund, 13.02.2008 - S 30 AL 44/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,97002
SG Dortmund, 13.02.2008 - S 30 AL 44/06 (https://dejure.org/2008,97002)
SG Dortmund, Entscheidung vom 13.02.2008 - S 30 AL 44/06 (https://dejure.org/2008,97002)
SG Dortmund, Entscheidung vom 13. Februar 2008 - S 30 AL 44/06 (https://dejure.org/2008,97002)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,97002) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 12.07.1972 - VI C 24.69

    Rücknahme von Versorgungsfestsetzungbescheiden - Vertrauensschutz bei Rücknahme

    Auszug aus SG Dortmund, 13.02.2008 - S 30 AL 44/06
    Ein Kennenmüssen ist immer dann gegeben, wenn der Begünstigte die Fehlerhaftigkeit ohne Mühe erkennen konnte (Wiesner in v. Wulffen § 45 Rn. 23; BVerwG 40, 212).
  • BSG, 29.06.2000 - B 11 AL 85/99 R

    Nachschieben von Gründen bei gebundenen Verwaltungsakten, Aufrechterhaltung der

    Auszug aus SG Dortmund, 13.02.2008 - S 30 AL 44/06
    Eine derartige Änderung in der Begründung durch Wechsel der Rechtsgrundlage ist als zulässiges Nachschieben von Gründen möglich, da dadurch weder der Verwaltungsakt in seinem Wesensgehalt verändert wird noch die Rechtsverteidigung des Betroffenen beeinträchtigt oder erschwert wird (BSG 18.09.1997, Az.: 11 RAr 9/97; BSG 29.06.2000 Az.: B 11 AL 85/99 R;Wiesner in v.Wulffen § 41 Rn. 5) Gemäß § 45 Abs. 1 SGB X ist ein rechtswidriger Verwaltungsakt, der einen rechtlichen Vorteil begründet, auch nachdem er unanfechtbar geworden ist nach Maßgabe der Absätze II - IV zurückzunehmen.
  • BSG, 18.09.1997 - 11 RAr 9/97

    Aufhebung der Bewilligung von Arbeitslosengeld und Rückforderung der erbrachten

    Auszug aus SG Dortmund, 13.02.2008 - S 30 AL 44/06
    Eine derartige Änderung in der Begründung durch Wechsel der Rechtsgrundlage ist als zulässiges Nachschieben von Gründen möglich, da dadurch weder der Verwaltungsakt in seinem Wesensgehalt verändert wird noch die Rechtsverteidigung des Betroffenen beeinträchtigt oder erschwert wird (BSG 18.09.1997, Az.: 11 RAr 9/97; BSG 29.06.2000 Az.: B 11 AL 85/99 R;Wiesner in v.Wulffen § 41 Rn. 5) Gemäß § 45 Abs. 1 SGB X ist ein rechtswidriger Verwaltungsakt, der einen rechtlichen Vorteil begründet, auch nachdem er unanfechtbar geworden ist nach Maßgabe der Absätze II - IV zurückzunehmen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht